Klimaschutz: DUH reicht Klage ein

Klimaschutz: DUH reicht Klage ein
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reicht mit Inkrafttreten am morgigen 17. Juli gemeinsam mit elf jungen Menschen Verfassungsbeschwerde gegen das entkernte Klimaschutzgesetz der Bundesregierung ein.
Dies gab die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation in einer Pressekonferenz bekannt und veröffentlicht die 205-seitige Verfassungsbeschwerde im Volltext. Zudem hat die DUH eine neue Klimaklage wegen des wiederholt viel zu spät vorgelegten Klimaschutzberichts gegen die Bundesregierung eingereicht. Dieser Bericht dokumentiert unter anderen den Umsetzungsstand der Klimaschutzprogramme und ist essenzielles Kontrollinstrument des Klimaschutzgesetzes.
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Verabschiedung vom Klimaschutz
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Die Ampel-Regierung verabschiedet sich mit dieser Gesetzesänderung vom Klimaschutz. Wir nehmen diesen klaren Verfassungsbruch nicht hin und ziehen erneut vor das Bundesverfassungsgericht – wie im Januar 2020, was im April 2021 zum historischen Klimaschutzentscheid des Bundesverfassungsgerichts geführt hat. In Deutschland blockieren fossile Energie- und Autokonzerne eine wirksame Klimapolitik und zerstören unsere Zukunft sowie die unserer Kinder. Das nehmen wir nicht kampflos hin. Der Freifahrtschein gegen den Klimaschutz, den die Bundesregierung insbesondere Autominister Volker Wissing ausgestellt hat, zeigt sich aktuell in der Rückabwicklung der Verkehrswende. Anstatt die riesige CO2-Lücke von 180 Millionen Tonnen im Verkehr schließen zu müssen, weitet die Ampel Regierung die finanzielle Förderung von Luxus-Geländewagen mit Verbrennungsmotoren aus und schwächt gezielt den Schienengüter- und Personenverkehr.“
Die Verfassungsbeschwerde ist eine von drei, die fünf deutsche Umweltverbände gemeinsam mit Klägerinnen und Klägern aus allen Teilen der Gesellschaft gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung sowie insbesondere die Entkernung des Klimaschutzgesetzes (KSG) erheben.
Neben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) führen auch Greenpeace und Germanwatch sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) jeweils eine Beschwerde. Bereits 2021 hatte die DUH mit einigen der Klagenden in einem wegweisenden Urteil erreicht, dass das Bundesverfassungsgericht dem Recht auf Klimaschutz Verfassungsrang einräumt.
„Regierung verstößt gegen Gesetz“
Unverändert verstoße die Bundesregierung gegen das alte wie auch das neue Klimaschutzgesetz, so der Umweltverband in seiner Pressemeldung. So reiche das in beiden Fassungen des Gesetzes enthaltene zentrale Klimaschutzprogramm der Bundesregierung nach wie vor nicht aus, um das vorgeschriebene Klimaziel 2030 zu erreichen. Die DUH hat deshalb bereits im November 2023 und Mai 2024 mehrere Klimaklagen gegen die Bundesregierung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gewonnen.
Die Verfahren haben trotz der Gesetzesentkernung Bestand. Und die DUH geht weiter gegen Verstöße der Bundesregierung gerichtlich vor: Mit der Klage gegen die verspätete Veröffentlichung des Klimaschutzberichts reicht die DUH die bereits sechste Klage gegen die Bundesregierung auf Basis des Klimaschutzgesetzes ein. Der Bericht muss jedes Jahr zum Stichtag 30. Juni von der Bundesregierung veröffentlicht werden. Die Berichte der letzten Jahre erschienen jedoch mit massiver Verspätung von teilweise fast einem Jahr. Auch 2024 ist die gesetzliche Frist ohne Veröffentlichung des Berichts verstrichen.
Anwalt Remo Klinger, der die DUH in den Klimaklagen vertritt: „Die Änderung des Klimaschutzgesetzes ist nicht nur handwerklich misslungen, sondern verfassungswidrig. Wir begründen dies in unserer 205-seitigen Verfassungsbeschwerde. Denn das Gesetz belässt es nicht dabei, angeblich nötige Flexibilisierungen zwischen den Sektoren, wie Verkehr und Industrie, vorzunehmen. Die wichtigsten Änderungen verfolgen nur das Ziel, bis zum Jahr 2030 keine relevanten Klimaschutzmaßnahmen mehr beschließen zu müssen. Damit sollen sowohl der aktuellen als auch der nächsten Bundesregierung weitere Maßnahmen erspart werden. Die nötigen Maßnahmen werden damit in der Zukunft viel strenger ausfallen als sie erforderlich wären, wenn man rechtzeitig handelt. Dies ist verfassungswidrig. Doch nicht einmal die Bestimmungen dieses entkernten Gesetzes hält die Bundesregierung ein. Deshalb haben die wichtigen Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe vor den Verwaltungsgerichten weiterhin Bestand, wie die Klage auf Vorlage eines ausreichenden Klimaschutzprogramms. Wir haben daher auch eine weitere Klage erhoben. Die Frist zur Veröffentlichung des Klimaschutzberichts ist abgelaufen. Wir werden nicht dabei zusehen, dass der Klimaschutzbericht, wie bereits 2023, mit fast einem Jahr Verspätung veröffentlicht wird.“
pm