Neue Gesetze für mehr Mobilität vor Ort

Neue Gesetze für mehr Mobilität vor Ort
Foto: Mabel Amber/PixabayCC/PublicDomain

Neue Gesetze für mehr Mobilität vor Ort

Um die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen, braucht es eine Änderung der Mobilität in Deutschland. Das fordert beispielsweise die Fahrrad-Lobby. Viele Kommunen zeigten ein hohes Interesse, mehr Rad- und Fußverkehr auf den Straßen umzusetzen und somit für ein besseres Klima zu sorgen – was auch ein aktuelles Thema der Fahrradleitmesse Eurobike in Frankfurt am Main ist (13. bis 17. Juli 2022), schreibt dazu der pressedienst-fahrrad. Aktuell stehe jedoch „die Gesetzgebung im Weg“. Die Bundesregierung habe zwar angekündigt nachzubessern, aber so einfach scheint das nicht zu sein.

Stein des Anstoßes sei, schreibt der pressedienst weiter, das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Bei der Umsetzung von infrastrukturellen Mobilitätsmaßnahmen fühlten sich Kommunen durch dieses Gesetz eingeschränkt.

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Das Ziel des StVG sei es, die „Flüssigkeit des Verkehrs“ sicherzustellen. Historisch beziehe sich das auf den Pkw-Verkehr. Das bedeute in der Praxis: Der Pkw-Fluss darf nur eingeschränkt werden, wenn eine konkrete lokale Gefahr vorliegt. „Für eine Neuordnung des Verkehrs, etwa das Bauen von mehr Radwegen oder Radspuren auf der Fahrbahn, ist oft ein aufwendiges Nachweisverfahren für Gefahrsituationen notwendig. Deshalb ist es aktuell nicht möglich, schnell die Mobilität vor Ort großräumig konzeptionell umzugestalten“, erklärt Andreas Hombach vom Fahrradparksystemanbieter WSM, der viel mit kommunalen Entscheidungsträger:innen zu tun hat.

Kein Gesetz für klimafreundlichen Verkehr

Ein Rechtsgutachten der Stiftung Klimaneutralität, Agora Verkehrswende und der Rechtsanwaltskanzlei Becker/Büttner/Held stelle fest, dass keine gesetzliche Regelung im Straßenverkehrsrecht bislang das Ziel verfolge, den Verkehr klima- und umweltfreundlicher zu gestalten. Eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sei demzufolge von Seiten des Gesetz- und Verordnungsgebers bislang nicht gewollt, so das Rechtsgutachten.

Die aktuelle Bundesregierung scheine eine Änderung anzustreben. Laut Koalitionsvertrag bekämen Kommunen mehr Selbstbestimmung, welche Art von Mobilität sie haben möchten. Nicht das eine Verkehrsmittel soll in Zukunft im Vordergrund stehen, sondern der Mobilitätsmix.

Tempo 30 oft schwierig

Ein oft genanntes Beispiel sei die flächendeckende Einführung von Tempo 30 in Innenstädten. Über 160 Kommunen hätten sich mittlerweile – so der Pressedienst – einer Initiative des Deutschen Städtetages angeschlossen, um mehr Handlungsspielräume bei der Anordnung von Tempo 30 innerorts zu bekommen. Derzeit müsse im Hauptstraßennetz für jeden einzelnen Straßenabschnitt eine Begründung erstellt werden, was die Umsetzung und Verfahren deutlich erschwere. „Einfache Regelungen ermöglichen es, schnelle Maßnahmen zu schaffen“, urteilt Prof. Dr. Martin Haag, Bürgermeister für Stadtentwicklung der Stadt Freiburg bei einem parlamentarischen Abend des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC).

Verbände wie der ADFC wollen deshalb den Druck auf die Politik weiter erhöhen, schneller zu handeln und die Gesetzesänderung voranzubringen. Der Fahrradverband schlägt zusätzlich eine Innovationsklausel vor. Diese soll ermöglichen, dass Kommunen Verkehrsversuche machen können, die nicht dem bestehenden und oft überalterten Regelwerk entsprechen. Innovationen für eine bessere Mobilität würden aktuell durch Festhalten an alten Regeln unterdrückt. Kommunen bräuchten aber rechtliche und auch finanzielle Sicherheit, um langfristig Projekte für eine bessere Infrastruktur umzusetzen. Für den Architekten und Stadtplaner Stefan Bendiks sind für die Mobilitätswende drei Faktoren entscheidend, die von der Politik auf Bundesebene geklärt werden müssen: ein gutes Regelwerk, ausreichend Budget und kompetentes Personal in der Verwaltung.

Kommunale Verantwortliche fehlen

Bei allen Punkten gibt es nach Ansicht der Radlerlobby Verbesserungsbedarf. In Kommunen seien Verwaltungsmitarbeitende mit der fahrradspezifischen Verkehrsplanung nur wenig vertraut. Sie weiterzubilden werde wichtige Aufgabe für eine Mobilitätswende. Die seit ein paar Jahren eingerichteten Radprofessuren können ein wesentlicher Baustein sein, um das Thema schneller voranzutreiben. Auch die Weltleitmesse Eurobike wird zur Austauschplattform für Kommunen, Politik und Branche, denn der Nationale Radverkehrskongress 2023 wird in Frankfurt zusammen mit der Fahrradmesse stattfinden und kommunalen Vertreter:innen die Möglichkeit geben, enger an die Fahrradbranche heranzurücken.

Bei der Finanzierung strebt die aktuelle Bundesregierung eine Erhöhung der Mittel für den Radverkehr an: Bis 2030 sollen laut aktuellem Stand 390 Millionen Euro für Radverkehrsmaßnahmen zur Verfügung gestellt, für 2023 können Fördergelder aus dem Klimaschutzprogramm abgerufen werden.

Thomas Geisler

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