Neue Regeln verbannen Gefahren aus Verpackung

Neue Regeln verbannen Gefahren aus Verpackung
Am 12. August beginnt für Unternehmen, die Verpackungen für Ihre Produkte nutzen, eine neue Zeit: Dann tritt in Deutschland das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz in Kraft. Umweltverbände wie die DUH monieren, dass es zu schwach sei, um etwa die Mehrwegquote zu erhöhen. Sie fordern „eine verbindliche und ambitionierte Finanzierung für abfallvermeidende Mehrwegsysteme“. Unternehmen wie die Verpackungsspezialisten von Recyda, sehen die neue Gesetzeslage als Aufgabe. Mit ihrem Recyda PPWR Navigator bieten sie anderen Marktteilnehmern ein Instrument, speziell für die Anforderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40 – PPWR) entwickelt wurde. Im Gespräch mit globalmagazin erläutert Mitgründerin und Geschäftsführerin Vivian Loftin die Motivation von Recyda hier aktiv zu sein:
Warum ist der 12. August 2026 für viele Unternehmen in Europa entscheidend
Vivian Loftin: Der 12. August 2026 ist das verbindliche Anwendungsdatum der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Ab diesem Stichtag gilt die Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Für Unternehmen ist dieser Tag der Startschuss, ab dem neue Dokumentations- und Sorgfaltspflichten greifen und der Countdown für zahlreiche Fristen läuft. Neben dem konkreten Verbot von gesundheitsschädlichen PFAS in Lebensmittelverpackungen werden ab diesem Tag die Weichen für die gesamten Produktdesign-Vorgaben gestellt: Unternehmen müssen ab jetzt nachweisen können, welche Materialien sie einsetzen, um die schrittweisen Verbote von Einweg-Plastikformaten, Mindestrezyklatquoten und die strengen Recyclability-Vorgaben fristgerecht zu erfüllen
Welche Stoffe werden aus Verpackungen verbannt und wie aufwändig ist das?Im Zentrum der Regulierung steht die Minimierung von sogenannten besorgniserregenden Stoffen (Substances of Concern). Die PPWR zielt darauf ab, Substanzen zu verbieten oder stark einzuschränken, die die menschliche Gesundheit gefährden oder das Recycling von Materialien negativ beeinträchtigen. Ein prominentes Beispiel hierfür ist das Verbot von PFAS in Lebensmittelverpackungen oberhalb sehr niedriger Schwellenwerte. Darüber hinaus werden auch andere besorgniserregende Stoffe, wie bestimmte Schwermetalle, Phthalate (Weichmacher) oder problematische Additive, visiert, um reine und hochwertige Rezyklate zu gewährleisten. Parallel dazu werden bestimmte Einweg-Verpackungsformate aus Kunststoff verbannt, wie Kleinstverpackungen im Hotelbereich oder Portionsverpackungen in der Gastronomie.
Der Aufwand für die Industrie ist enorm: Es reicht nicht aus, einzelne Inhaltsstoffe punktuell zu ersetzen. Hersteller müssen ihre gesamten Rezepturen und Materialzusammensetzungen überprüfen, alternative Barriere-Technologien qualifizieren und eine lückenlose Dokumentation über die gesamte globale Lieferkette hinweg aufbauen, um die Freiheit von besorgniserregenden Stoffen nachzuweisen.
Lesen Sie auch:
Was ändert sich für uns Verbraucherinnen und Verbraucher?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bringt die PPWR spürbare Verbesserungen, auch wenn nicht alle Veränderungen schlagartig am 12. August 2026 im Supermarktregal zu sehen sein werden. Während Sicherheitsregeln – wie das Verbot von besorgniserregenden Stoffen (z. B. PFAS) in Lebensmittelverpackungen – ab dem Stichtag direkt greifen, rollen viele andere Maßnahmen in einer mehrjährigen Übergangsphase aus.
In den darauffolgenden Jahren werden schrittweise unnötige Einweg-Plastikverpackungen erschwinden, etwa Kleinstverpackungen für Soßen, Hotel-Kosmetik oder Folien für unverarbeitetes Obst und Gemüse. Zudem wird das Angebot an Mehrweg-Systemen in der Gastronomie kontinuierlich ausgebaut. Auch beim Recycling gibt es einen zeitversetzten Effekt: Erst in den Folgejahren (z. B. ab 2028) werden EU-weit einheitliche Kennzeichnungen auf allen Verpackungen verpflichtend, die das richtige Trennen im Haushalt vereinfachen. Die PPWR ist also kein starrer Einmal-Effekt, sondern ein Transformationsprozess, den Verbraucher Schritt für Schritt im Alltag erleben werden.
Wie verändert sich das Recycling von Verpackungen und welche Vorteile bringt dies für Umwelt und/oder Verbraucher?
Das Recycling von Verpackungen wird sich schrittweise über die kommenden Jahre verändern. Künftig geht es nicht mehr nur darum, Müll irgendwie zu verwerten, sondern eine echte Kreislaufwirtschaft aufzubauen. Ab 2030 müssen alle Verpackungen nach dem Prinzip „Design for Recycling“ konstruiert sein und frei von besorgniserregenden Stoffen bleiben, damit qualitativ hochwertige Rezyklate gewonnen werden können. Gleichzeitig werden verbindliche Mindesteinsatzquoten für recycelten Kunststoff eingeführt. Bis 2035 greift zudem das Prinzip „Recycling at Scale“, wodurch Verpackungen nur noch dann als recyclingfähig gelten, wenn sie in der EU auch tatsächlich im großen Maßstab erfasst, sortiert und wiederverwertet werden.
Für die Umwelt bedeutet diese Transformation eine erhebliche Einsparung primärer Rohstoffe, verringerte CO₂-Emissionen und weniger Deponiemüll. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von verlässlicher Transparenz, da verfrühtes Greenwashing wirksam unterbunden wird und sichergestellt ist, dass getrennter Müll wirklich im Rohstoffkreislauf verbleibt.
pit


