Wirtschaftsministerium sabotiert Lieferkettengesetz

Wirtschaftsministerium sabotiert Lieferkettengesetz
taz.de: Personalmangel, Weisungen von oben: Die Behörde, die die Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette sichern soll, arbeitet offenbar eingeschränkt.
Den großen Wirtschaftsverbänden war es von Anfang an ein Dorn im Auge: das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Es verpflichtet deutsche Unternehmen seit Anfang 2023 dazu, sicherzustellen, dass Menschenrechte entlang der Lieferkette geachtet werden. Die Bundesregierung versprach bereits im Koalitionsvertrag 2025, das Gesetz abzuschaffen. Und sie arbeitet fleißig daran, die Rechtslage zur Umsetzung der erfolgreich verwässerten europäischen Lieferkettenrichtlinie weiter zu schwächen.
Eine Recherche des ZDF zeigt nun, dass das Wirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) die Kontrollbehörde des Gesetzes offenbar stark blockiert. „Insider, die mit der Überwachung des Gesetzes vertraut sind“, berichten im Beitrag vom „Druck, Verfahren abzuschließen und keine neuen anzufangen“.
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Zuständig für die Kontrolle des Gesetzes ist die Abteilung 7 des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) am Standort Borna, Leipzig. Erst Ende Juli erklärte die Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass von den 101 Stellen dort nur 82 besetzt seien und davon nur die Hälfte mit der Kontrolle des Lieferkettengesetzes beauftragt war. Laut ZDF sind es Stand Juli sogar nur noch 38.
Diese Personalpolitik hat offenbar System. Die taz deckte Anfang 2025 auf, dass damals ein Viertel der Mitarbeitenden für andere Aufgaben abgestellt waren. Schon da warnte jemand, der mit den Abläufen des Bafa vertraut ist: Die Kontrollfunktion der Behörde sei eingeschränkt, die Umsetzung des Lieferkettengesetzes gefährdet.
Koalition setzt Berichtspflicht aus
Der Eingriff in die Kontrollbehörde geht aber darüber hinaus. Anfang September 2025 beschloss die Koalition im Kabinett, dass Unternehmen fortan nicht mehr über ihre Umsetzung des Lieferkettengesetzes berichten müssen und dass Sanktionen und Bußgelder ausgesetzt werden. In einer internen Weisung, die auch der taz vorliegt, ordnete das Wirtschaftsministerium das Bafa an, dem Folge zu leisten. Kurz danach gibt die Behörde tatsächlich öffentlich bekannt, dem Beschluss Folge zu leisten. Bis heute hat der Bundestag der Gesetzesänderung aber noch gar nicht zugestimmt. Im Januar 2026 ging der Entwurf in die erste Lesung.
Es wird immer schwieriger, die aktuell zuständigen Personen ausfindig zu machen und zu erreichen.
Lisa Pitz, Juristin
Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums bezeichnet diesen Vorgang auf Anfrage der taz als legitim. Mit der Weisung wurden „die vorhandenen untergesetzlichen Spielräume ausgeschöpft“, damit das Bafa bereits jetzt seine Prüfpraxis an den anstehenden Änderungen ausrichten kann. „Das schafft schnelle Entlastung und maßgebliche Planungssicherheit für unsere Wirtschaft.“
Menschenrechtsorganisationen haben derweil vielfach betont, dass das Lieferkettengesetz zu Anfang ein Erfolg war, um Menschenrechte zu stärken. Einige Unternehmen beschäftigten sich zum ersten Mal mit möglichen Risiken in ihren Lieferketten, andere waren erstmals bereit, mit Gewerkschaften zu sprechen. Die Supermarktkette Aldi zahlte zum Beispiel erstmals Entschädigungen an Arbeiter*innen eines Bananenlieferanten in Costa Rica, die sich wegen zu niedriger Lohnzahlungen und gesundheitsschädigender Praktiken beschwert hatten… weiterlesen


