Abgas-Software in Dieseln ist illegal
EuGH-Urteil: Abgas-Software in Dieseln illegal
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Diesel-Abgasskandal entschieden: Eine Software, die Abgaswerte in Dieselfahrzeugen „verschönert“, ist illegal (Rechtssache C-693/18). Damit werden die Rechte von geschädigten Dieselfahrern mehr als gestärkt.
„Eine Abschalteinrichtung lässt sich nicht damit rechtfertigen, dass sie den Motor vor Verschleiß und Verschmutzung schützt,“ wird Hartmut Ost, Sprecher des Gerichts, von der Tagesschau zitiert. Die Software sei eine unzulässige Abschalteinrichtung gewesen und demnach also verboten. Das heißt, die Reinigung von Abgasen darf grundsätzlich nicht abgeschaltet werden.
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Nach EU-Recht, ist das Runterfahren nur dann ausnahmsweise erlaubt, wenn ein konkrete Gefahr beim Betrieb des Fahrzeugs besteht und plötzliche und außergewöhnliche Schäden verhindern werden können. Bleibt abzuwarten, was die Automobilindustrie aus dem Urteil macht.
hjo