Aufstehen für den Klimaschutz!

Aufstehen für den Klimaschutz!
Vereint gegen die säumige Bundesregierung: Fünf Umweltverbände, Rechtskundige sowie (möglichst viele) Bürgerinnen und Bürger zerren die Ampelpolitik erneut vor das Bundesverfassungsgericht, weil die amtierenden Politikerinnen und Politiker nicht umsetzen, was Bundesrichter ihnen auftrugen. „Klimaschutz ist ein Menschenrecht“, begründeten die Initiatoren der jetzt vor der Presse in Berlin angekündigten gleich drei (!) Klima-Verfassungsbeschwerden.
Die Veränderung des Klimaschutzgesetzes (KSG) – vom Bundestag beschlossen, aber von Bundespräsident Walter Steinmeier noch nicht unterschrieben! – ist der Auslöser der „Zukunftsklage“, wie sie die Klagenden betiteln. Das neue KSG sei verfassungswidrig, weil es die von Bundesrichtern als Aufgabe an die Politik verlangte Zukunftsaufgabe (das Klima für die nächsten Generationen zu schützen) nicht löst. Politik verschiebe drängende – gleichwohl überlebenswichtige – Maßnahmen gegen eine weitere Erderwärmung und deren Folgen auf den Sankt-Nimmerleinstag. Die Kläger wollen mit ihrer Beschwerde die Regierenden in Berlin zwingen, endlich aktiv zu werden.
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Appell an Verfassungsorgane den Klimaschutz zu stärken
BUND, DUH, Germanwatch und Greenpeace appellieren an den Bundespräsidenten, das geänderte KSG nicht in Kraft zu setzen. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, die in unterschiedlicher Weise vom Klimawandel betroffen sind, wollen sie nun zudem die Beschwerden den Gerichten vorlegen, damit die Juristen der Politik erneut deren Schranken weisen.
Die Initiatoren sehen es als demokratischen Akt, wenn sie „die beiden Verfassungsorgane Bundespräsident und Bundesverfassungsreicht“ anrufen, die Gesetzesnovelle außer Kraft zu setzen, da sie sich damit weigert, aktiv Maßnahmen gegen die Erderwärmung umzusetzen. Die Verbände fordern stattdessen die Umsetzung der Karlsruher Klima-Beschlüsse insbesondere im Verkehrssektor, der seit Jahren seine Klimaziele verfehle.
Weitere Beschwerdeführer können mit dabreisein
Drei Jahre nach dem historischen Klimabeschluss des Verfassungsgerichts (24. März 2021) scheine der „Klimawandel zu den Akten gelegt“. Diesen Verstoß gegen die Rechte der jungen Generation gelte es zu korrigieren. „Machbare und zumutbare Maßnahmen sind nicht umgesetzt worden“, so die Klage der Beschwerdeführer.
Sie hoffen jetzt, dass sich weitere Personen der Beschwerde anschließen. Personen, die ihr Recht geltend machen wollen, können der Verfassungsbeschwerde über die Webseiten von Greenpeace und Germanwatch bis Ende August 2024 beitreten.
pit