BVG stellt Menschenwürde über Meinungsfreiheit

BVG stellt Menschenwürde über Meinungsfreiheit
Screenshot: zeit.de

BVG stellt Menschenwürde über Meinungsfreiheit

zeit.de: „Ugah Ugah“ hatte ein Mann zu einem schwarzen Kollegen gesagt – und wurde daraufhin gekündigt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung bestätigt.

Die Menschenwürde steht über der Meinungsfreiheit. So hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einem Beschluss zufolge entschieden. Im konkreten Fall ging es um eine Kündigung wegen einer grob menschenverachtenden Äußerung. Diese hält das Gericht für rechtens. Der vom Beschwerdeführer geltend gemachte Anspruch auf ein freies Äußerungsrecht stehe dahinter zurück.

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In dem Fall, mit dem sich die 3. Kammer des Ersten Senats befassen musste, hatte ein Mann in einer Betriebsratssitzung einen schwarzen Kollegen mit den Worten „Ugah, Ugah“ angesprochen. Er selbst musste sich als „Stricher“ bezeichnen lassen, „Ugah, Ugah“ war aber keine direkte Reaktion darauf.

Weil der Mann zuvor schon eine Abmahnung wegen ähnlichen Verhaltens erhalten hatte, wurde er gekündigt. Diese Entscheidung hatte vor den Arbeitsgerichten durch alle Instanzen Bestand. Nun blieb auch die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg… weiterlesen

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