EEG-Entwurf bremst Stecker-Solar-Geräte aus
EEG-Entwurf bremst Stecker-Solar-Geräte aus
pv-magazine.de: Die Verbraucherzentrale NRW hat ein Kurzgutachten zur Rechtssituation von Stecker-Solar-Geräten im aktuellen und geplanten EEG veröffentlicht. Darin wird aufgezeigt, dass einige der im EEG-Entwurf vorgesehenen Änderungen für diese sogenannten Photovoltaik-Balkonmodule diskriminierend und europarechtlich unzulässig sind. Zudem würden sie die Arbeit der Solarverbände, Normungsgremien und Netzbetreiber in den vergangenen Jahren konterkarieren.
Stecker-Solar-Geräte haben sich zu einem Verkaufsschlager und einem stark wachsenden Produktsegment in der Photovoltaik entwickelt. Die Strom erzeugenden Haushaltsgeräte bestehen meist aus einem Solarmodul mit Wechselrichter und lassen sich per Stecker an normale Stromkreise im Haushalt anschließen. Damit haben auch Mieter und Wohnungseigentümer eine einfache Möglichkeit, ihren eigenen Strom zu produzieren und sich an der Energiewende zu beteiligen. Erst vor zwei Jahren wurden die technischen Regeln so weit vereinfacht, dass die Stecker-Solar-Geräte rechtssicher genutzt werden können.
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Allerdings gerät nun mit dem Entwurf für das EEG-Novelle 2021 diese Rechtssicherheit wieder in Gefahr. Das befürchtet jedenfalls die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) aufgrund eines aktuellen Kurzgutachtens der Rechtsanwälte Nümann+Siebert. In dem sechsseitigen Papier analysiert der Rechtsanwalt Peter Nümann die Rechtslage für Stecker-Solar-Geräte im bisher gültigen EEG aus dem Jahr 2017 und berücksichtigt die geplanten Änderungen im von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf, der derzeit im Bundestag und Bundesrat beraten wird. Dabei macht Nümann auch Vorschläge für sinnvolle Korrekturen.
Einige vorgesehene EEG-Regelungen hält der Anwalt für Diskriminierungen der Eigenverbraucher und damit europarechtlich unzulässig… weiterlesen