Pandemie behindert Parteien vor der Wahl

Pandemie behindert Parteien vor der Wahl
Foto: S. Abdullah/Pixabay CC/PublicDomain

Pandemie behindert Parteien vor der Wahl

Über die Abgeordnetenhaus-Wahl in Berlin entscheiden erst einmal Richter: Der Landesverband der ÖDP in der Hauptstadt erhob jetzt Klage beim Berliner Verfassungsgerichtshof, „weil das Parlament es bislang unterlassen hat, das Wahlrecht an die Corona-Lage anzupassen und die Hürden für eine Wahlteilnahme zu senken“, schreibt die Ökopartei in einer Pressemeldung.

Durch dieses Versäumnis würden alle Parteien, die keinen Sitz im Abgeordnetenhaus haben, unverhältnismäßig benachteiligt, heißt es in der Begründung der ÖDP zu ihrer Klage.

Pandemie erschwert Sammeln von Unterschriften

Laut Landeswahlgesetz müssen Parteien in Berlin, die zur Abgeordnetenhaus- und zu Bezirksverodnetenversammlungs-Wahlen antreten möchten, bisher aber nicht im Bundestag oder im Abgeordnetenhaus vertreten sind, die Ernsthaftigkeit ihrer Bewerbung dadurch nachweisen, dass sie eine bestimmte Anzahl an Unterstützungsunterschriften vorlegen. Wenn eine Partei zur Abgeordnetenhauswahl mit ihrer Landesliste antreten will, muss sie zunächst 2.200 Unterschriften von wahlberechtigten Berlinern und Berlinerinnen einreichen. Auch für jede Wahlkreiskandidatur und für jede BVV-Bezirksliste sind weitere Unterschriften vorzulegen.

Die ÖDP weist in ihrer Organklage darauf hin, dass in Zeiten der Covid-19-Pandemie das Sammeln von Unterstützungsunterschriften durch vielfältige Gründe erschwert wird. Großveranstaltungen wie z.B. Festivals oder Messen, bei denen man üblicherweise auf gleichgesinnte Unterstützern trifft, sind aktuell untersagt.

Corona behindert Unterschriftensammlung

Durch gesetzliche Kontaktbeschränkungen oder persönliche Ängste der Menschen seien spürbar weniger Menschen auf der Straße anzutreffen, und von den Angesprochenen möchten nur wenige von Fremden in ein Gespräch verwickelt werden, begründet die ÖDP ihre juristische Initiative. Auch sei es schwieriger, in dieser Zeit überhaupt Mitglieder zu finden, die bereit sind, auf die Straße zu gehen und die politischen Standpunkte ihrer Partei vorzustellen – denn viele gehörten entweder selbst zu einer Risikogruppe oder hätten Angehörige, die sie nicht gefährden möchten.

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Dem Gesetzgeber wirft die ÖDP ein inkonsistentes Verhalten vor. Während in der Infektionsschutzverordnung einerseits gefordert werde, jeder solle soziale Kontakte „auf das absolut nötige Minimum reduzieren“ und dürfe die Wohnung „nur aus triftigen Grund“ verlassen, unternehme der Senat andererseits nichts, um diese Grundsätze auch auf jene Kontakte anzuwenden, die beim Sammeln von Unterstützungsunterschriften notwendigerweise entstünden.

Eine Absenkung der im Wahlgesetz genannten Quoren sei aber nicht nur aus „Gründen eines konsequenten Infektionsschutzes erforderlich, sondern auch unter dem Aspekt der Chancengleichheit der Parteien“, betont die ÖDP.

Zahl der Unterschriften vor der Wahl während Pandemie verkleinern

An den Verfassungsgerichtshof appelliert die Öko-Partei, eine Entscheidung im Eil-Verfahren zu treffen. Würde nämlich erst im Frühjahr oder Sommer festgestellt werden, dass auch schon eine geringere Zahl an Unterschriften für die Wahlteilnahme ausreichend sei, wären all diejenigen Parteien im Nachteil, die bis dahin unter großen Anstrengungen das derzeit noch geltende Quorum erfüllt hätten. Anstatt die Zahl der erforderlichen Unterschriften um einen festen Faktor (z.B. 70 Prozent) zu reduzieren, gäbe es alternativ die Möglichkeit, die Pflicht zum Unterschriftensammeln solange auszusetzen, wie die strengen Kontaktbeschränkungen gelten. „Ein solcher dynamischer Kompensationsmechanismus hätte den Vorteil, dass man keine Spekulationen darüber anstellen mmuss, ab wann wieder reguläre Bedingungen für das Unterschriftensammeln herrschen“, so die ÖDP in ihrer Pressemeldung.

„In Rheinland-Pfalz hat der dortige Landtag freiwillig und unter Zustimmung aller Fraktionen das Unterschriftenquorum wegen der außergewöhnlichen Umstände auf 25 Prozent des Normalwertes reduziert – eine vorbildhaft demokratische Aktion!“, findet Lars C. Arnold, der Landesvorsitzende der Berliner ÖDP.

pm

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