Schweiz: Verbotenes Gift auf den Tellern

Schweiz: Verbotenes Gift auf den Tellern
Foto: zefe wu / Pixabay CC0

Schweiz: Verbotenes Gift auf den Tellern

Eine Analyse zeigt: In importiertem Obst und Gemüse finden sich Rückstände zahlreicher verbotener Pflanzenschutzgifte.

Gemüse und Obst, das in die Schweiz importiert wird, weist Rückstände zahlreicher bei uns verbotener Pflanzenschutzgifte auf. Das zeigt eine Analyse der Nichtregierungsorganisation «Public Eye». Auf der Grundlage der aktuellsten Daten des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen aus dem Jahr 2017 enthüllt die NGO, dass in mehr als zehn Prozent – in 220 von 1940 Proben – der von den Behörden kontrollierten importierten Lebensmittel Rückstände von Wirkstoffen zu finden sind, deren Verwendung «wegen ihrer Auswirkung auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt» in der Schweiz verboten ist.

Kommen die Lebensmittel aus Herkunftsländern ausserhalb der EU, erhöht sich dieser Anteil auf fast 20 Prozent. Die meisten Rückstände von in der Schweiz verbotenen Pflanzenschutzgifte fanden sich in Früchten und Gemüsen aus Thailand, Vietnam und Indien. Insgesamt wies «Public Eye» Rückstände von 52 in der Schweiz verbotenen Pestiziden nach.

„Diese Doppelmoral ist inakzeptabel“

Bei vielen der nachgewiesenen Rückstände handelt es sich um Pestizide, «die bei langfristiger Exposition selbst bei niedrigen Dosen verheerende Auswirkungen auf die Gesundheit haben können», erklärt Public Eye. Ausserdem würden sie den Bäuerinnen und Bauern schaden, welche die Pestizide anbringen müssen und dabei einem hohen Risiko für akute Vergiftungen ausgesetzt sind.

Mehrere der gefundenen Pestizid-Rückstände sind Wirkstoffe, die auch vom Basler Agrochemiekonzern Syngenta vermarktet und ins Ausland exportiert werden. So zum Beispiel das am häufigsten nachgewiesene Nervengift Profenofos, wovon Syngenta 2018 insgesamt 37 Tonnen nach Brasilien exportierte. «Public Eye» bilanziert: «Auf dem Umweg des Lebensmittelimports landet diese toxische Substanz trotzdem auf Schweizer Tellern.»

Dass Schweizer Konzerne wie Syngenta in der Schweiz verbotene Wirkstoffe in andere Länder exportieren, bezeichnet Michael Fakhri, UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, in der «Public Eye»-Recherche als inakzeptable Doppelmoral: «Wenn ein Land Pestizide wegen ihrer Gefährlichkeit verbietet, sollte es weder seinen Unternehmen erlauben, diese zu exportieren, noch die Einfuhr von damit hergestellten Lebensmitteln zulassen.»

„Vermutlich krebserregende“ Gifte aus der Schweiz

Neben dem am häufigsten nachgewiesenen Nervengift Profenofos, das die Gehirnentwicklung von Kindern beeinträchtigen, das Nervensystem überstimulieren und bei sehr hohen Konzentrationen zu Atemlähmungen und Tod führen kann, finden sich auf den ersten drei Plätzen zwei weitere Syngenta-Produkte: Permethrin und Malathion. Beide Insektizide werden von der US-Umweltbehörde EPA und von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als «vermutlich krebserregend» eingestuft.

Zu den zehn am häufigsten nachgewiesenen in der Schweiz verbotenen Pestiziden gehören zwei weitere Syngenta-Produkte: Ametryn und Diafenthiuron. 2017 wurden 125 Tonnen Diafenthiuron aus der Schweiz nach Indien, Kolumbien und Südafrika exportiert. Der Wirkstoff war im gleichen Jahr mitverantwortlich für eine Vergiftungswelle im zentralindischen Yavatmal. Die Gifte aus der Schweiz richten auch anderswo Schäden an: So gehört Profenofos zum Beispiel zu den Schadstoffen, die in Brasilien am häufigsten im Trinkwasser nachgewiesen werden.

Eine Übersicht der zehn am häufigsten nachgewiesenen in der Schweiz verbotenen Pestizide ist bei «Public Eye» einsehbar.

Zahlen zeigen nicht das ganze Ausmass des Problems

Wie «Public Eye» schreibt, sei das wahre Ausmass des Problems aber noch weit grösser. Pestizide, die in der Schweiz erst nach 2017 verboten wurden, seien in der Analyse nicht berücksichtigt worden – da trotz Anwendungsverbot importierte Lebensmittel weiterhin Rückstände davon enthalten dürfen.

Beziehe man zum Beispiel die drei Pestizide Carbendazim (seit 2018 verboten; als fortpflanzungsgefährdend und erbgutverändernd eingestuft), Chlorpyrifos (ab Juli 2020 verboten; beeinträchtigt die Gehirnentwicklung bei Föten und Kleinkindern) und Chlorothalonil (seit 2019 verboten; gilt als wahrscheinlich krebserregend, verunreinigt regelmässig Trinkwasserquellen) ein, steige die Zahl der kontaminierten Proben von 220 auf 394. «Dies entspricht dann fast 20 Prozent aller kontrollierten importierten Lebensmittel, bzw. 30 Prozent der Importe aus Ländern ausserhalb der EU.»

Wie das BLV gegenüber «Public Eye» sagte, sei das aber kein Grund zur Sorge. Der Nachweis dieser Pestizide zeige, dass das Kontrollsystem funktioniere und der Verbraucher entsprechend geschützt werden könne.

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„Wir wissen wenig über Cocktail-Effekte“

Die Konzentrationen der gefunden Rückstände liegen in den meisten Fällen zwar unter den in der Schweiz gesetzlich Grenzwerten, die für jedes einzelne Pestizid festgelegt sind. Bei einem Fünftel der Proben seien diese Werte allerdings überschritten worden. Schon lange fordern Konsumenten- und Umweltschutzorganisationen vergeblich, dass endlich ein Grenzwert für das Total aller Pestizidrückstände festgelegt wird. Kürzlich veröffentlichte der «K-Tipp» einen Test, der im Urin von Erwachsenen und Kindern Rückstände von bis zu 17 Pestiziden nachwies.

Fachleute zeigen sich gegenüber «Public Eye» besorgt über die Recherche-Ergebnisse. So zum Beispiel Alexandre Aebi, Lehr- und Forschungsbeauftragter für Agrarökologie an der Universität Neuenburg: «Es ist erschreckend, dass derart viele verbotene Pestizide in Lebensmitteln gefunden werden, darüber sollten alle informiert werden. Es ist umso alarmierender angesichts der Tatsache, dass wir nur wenig über Cocktail-Effekte wissen. Die gesundheitlichen Folgen der Einnahme solcher Molekülgemische müssen ernst genommen werden.»

Gemäss Sue Longley, Generalsekretärin der Internationalen Gewerkschaft der Nahrungsmittel- und Landwirtschaftsarbeiter (IUL), ist es äusserst besorgniserregend, dass Landarbeiter in den Anbauländern immer noch mit Pestiziden arbeiten müssten und dafür ihre Gesundheit und sogar ihr Leben riskierten.

Lückenhafte Gesetzgebung

Eigentlich dürften in der Schweiz verbotene Pestizide laut Gesetz gar nicht auf unseren Tellern landen. Allerdings weist «Public Eye» auf Lücken in der Gesetzgebung hin. Ist ein Pestizid in der Schweiz nicht mehr zugelassen, gilt die «Bestimmungsgrenze» von 0.01 mg/kg – die geringste nachweisbare Rückstandskonzentration. Allerdings sei die technische Bestimmungsgrenze heute oft viel geringer und liege bei vielen Wirkstoffen bei 0.005 mg/kg oder sogar bei 0.001 mg/kg.

So würden Lebensmittel, die Rückstände von verbotenen Pestiziden enthalten, von den Behörden als vollständig konform erachtet, sofern die Rückstandskonzentration unter 0.01 mg/kg liege. Das treffe auf zwei Drittel der 2017 nachgewiesenen Pestizide zu.

Ein weiteres Problem seien die Einfuhrtoleranzen, welche die Bestimmungstoleranzen übersteigen und die das BLV auf Begehren festlegen kann. Laut Gesetz ist dieses Vorgehen zwar nicht möglich, wenn das Pestizid aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht zugelassen ist. Aber: Trotz dieser Einschränkung sei die Praxis der Einfuhrtoleranzen weit verbreitet. Wie «Public Eye» herausfand, wurden bei zwei Dritteln der 163 Wirkstoffe, die auf der Liste jener Stoffe stehen, die ausdrücklich wegen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt verboten sind, ein Grenzwert über der Bestimmungsgrenze festgelegt.

Diese Einfuhrtoleranzen seien in den meisten Fällen aber nicht vom BLV, sondern von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) definiert und dann im Schweizer Recht übernommen worden. Ein Bericht der NGO Corporate Observatory Europe mache aber deutlich, welchen enormen Druck Pestizid-Hersteller und Handelspartner auf die EU ausüben, damit sie Rückstände von gewissen gefährlichen Pestiziden in importierten Lebensmitteln toleriere.

Signale aus Brüssel

Die Europäische Kommission erklärte in einem kürzlich veröffentlichten Bericht, dass die Einfuhr von Lebensmitteln, die mithilfe von in der EU verbotenen Pestiziden hergestellt wurden, im Widerspruch zu den Erwartungen der Verbraucher stehe. Die Praxis wirke sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft und auf die Menschen und die Umwelt in den Produktionsländern aus.

Die Kommission schlägt deshalb vor, die Bestimmungen über die Rückstandshöchstwerte für Pestizide, die wegen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit verboten sind, zu präzisieren. Ausserdem zieht sie in Betracht, die entsprechenden Verordnungen zu ändern, «um die Umweltdimension zu stärken.» Die EU werde alle ihre diplomatischen, handelspolitischen und Entwicklungshilfe-Instrumente einsetzen, um den Ausstieg aus der Verwendung von Pestiziden, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, so weit als möglich voranzutreiben, und um weltweit risikoarme Stoffe und Alternativen zu Pestiziden zu fördern.

Tobias Tscherrig für InfoSperber

Den Originaltext kann auf InfoSperber besucht werden

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