Klimatische Herausforderungen in der Stadtplanung

Klimatische Herausforderungen in der Stadtplanung
Foto: PixabayCC/PublicDomain

Klimatische Herausforderungen in der Stadtplanung

Neben der anhaltenden Wohnungsknappheit dominieren Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit die Diskussion im Bau- und Planungswesen. Anstatt Gebäude für Neubauten abzureißen, sollen Bestandsgebäude umgebaut und umgenutzt werden, um die CO2-Emissionen des Bausektors zu reduzieren. Zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels ist daneben der Erhalt und die Ausweitung urbaner Grünbestände erforderlich. Hierzu stehen der modernen Stadtplanung diverse rechtliche Instrumente zur Verfügung.

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Mit der letzten BauGB-Novelle wurde die ausreichende Versorgung mit Grünflächen als städtebauliches Ziel in § 1 BauGB aufgenommen. Dieses städtebauliche Ziel ist etwas zu kurz geraten, da es nur die Grünflächen und nicht die grüne Infrastruktur als Ganzes in den Blick nimmt.

Stadtplanung achtet mehr auf Gebäudebegrünung

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die moderne Stadtplanung das Augenmerk ganzheitlich sowohl auf öffentlich zugängliche Grünflächen als auch auf eine Begrünung von Einzelgrundstücken und Gebäuden richtet. Mit Bebauungsplänen lassen sich nicht nur öffentliche Grünflächen ausweisen. Sie können darüber hinaus auch zum Erhalt von Grünbeständen auf öffentlichen und privaten Flächen sowie zu Neupflanzungen auf Freiflächen und zur Gebäudebegrünung verpflichten. Solche Festsetzungen haben sich in der Stadtplanung vieler Städte fest etabliert und finden sich mittlerweile in zahlreichen Bebauungsplänen.

Das Manko der Bebauungspläne ist, dass sie nur für das jeweilige Plangebiet Festsetzungen treffen können. Mit Baumschutzsatzungen und örtlichen Bauvorschriften stehen den Städten und Gemeinden allerdings zwei wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um den lokalen Grünbestand zu schützen und Neuanpflanzungen zu verlangen.

Baumschutzsatzungen sind vor allem in größeren Städten etabliert und bieten dort ein wirkungsvolles Mittel, um den Baumbestand im urbanen Umfeld zu erhalten und vor allzu spontanen Fällungen zu schützen. Ebenfalls für das gesamte Stadtgebiet können örtliche Bauvorschriften gelten, mit denen sich Gestaltungs- und Begrünungspflichten für Grundstücke und Gebäude bestimmen lassen. Erst kürzlich hat die Stadt Frankfurt am Main eine solche Satzung (Freiraumsatzung) erlassen. Darin lässt sich regeln, dass sowohl bei Neu- als auch bei Umbauten Grundstücksflächen, Gebäudefassaden und Dachflächen zu begrünen sind. Der graue Neubau mit Schotterflächen soll damit der Vergangenheit angehören.

Umsetzung nicht immer konfliktfrei

Die Umsetzung dieser Instrumente ist nicht immer konfliktfrei und kann unter anderem mit dem Ausbau erneuerbarer Energien kollidieren. Verschatten zum Beispiel Bäume Photovoltaikanlagen, stellt sich die Frage, ob diese gefällt werden dürfen. Solche Spannungsverhältnisse zwischen verschiedenen Interessen des Klimaschutzes sind wegen der kürzlich eingeführten Vorschrift von § 2 EEG zugunsten regenerativer Energien aufzulösen, was jedoch auf Kritik stößt. Die anwaltliche Beratungspraxis zeigt, dass sich die Gerichte mit dieser Kritik demnächst häufiger befassen müssen.

Dr. Cedric Vornholt
Rechtsanwalt bei FPS Rechtsanwälte,
Frankfurt am Main

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