Pestizid-Kritikerin vor Gericht
Valérie Murat zu 125.000 Euro Schadenersatz verurteilt
Aktualisierung:
Am 25. Februar wurde die französische Umweltschützerin Valérie Murat von einem Gericht in Libourne zu Zahlung von 100.000 € Schadensersatz an den Branchenverband für Bordeaux-Weine (Conseil Interprofessionnel du Vin de Bordeaux) CIVB sowie 25.000 € an die übrigen Kläger verurteilt. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Löschung der beanstandeten Veröffentlichung innerhalb von 15 Tagen von der Website von „Alerte aux toxiques“ sowie von Facebook und Twitter an. Andernfalls droht eine Strafe von 500 € für jeden weiteren Tag, an dem die Dokumente öffentlich bleiben.
Anlass der Klage des Branchenverbands und 26 weiterer Vertreter der Weinbranche war eine Veröffentlichung der von Valérie Murat gegründeten Bürgerinitiative aus 2020. Sie hatte 20 Weine aus dem Bordelais in einem Labor auf Pestizid-Rückstände testen lassen und die Ergebnisse in anschließend veröffentlich. Der CIVB würft der Angeklagten daher eine „kollektive Verunglimpfung der Wein-Industrie von Bordeaux“ vor.
In einer Pressererklärung teilt der CIVB dazu mit, das Gericht habe festgestellt, dass die Bürgerinitiative „Alerte aux toxiques!“ und Frau Murat eindeutig ihre Objektivität aufgegeben hätten, indem sie einen absichtlich verkürzten und verunglimpfenden Bericht veröffentlichten. Die Äußerungen hätten aus einer böswilligen Absicht in Bezug auf die Bordeaux-Weine resultiert und darauf abgezielt, die Produkte der Winzer und ihre Arbeit nachweislich in Misskredit zu bringen.
„Wir sind mit dem heutigen Urteil zufrieden. Es berücksichtigt den Schaden, den wir gemeinsam erlitten haben und erinnert alle daran, dass verunglimpfende Äußerungen nicht ungestraft bleiben können. “ Bernard Farges, Präsident der CIVB
Ein Punkt sei hier noch erwähnt. Das Gericht beanstandete, dass in der Veröffentlichung von „Alerte aux toxiques“ eine Einordnung fehle, dass die gefundenen Pestizidrückstände unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Ein Überschreiten der Grenzwerte wurde zwar auch von Frau Murat nicht behauptet, man kann aber nicht voraussetzen, dass jeder diese Information aus den Laborberichten entsprechend herausliest. Daher ist es eigentlich eine Sache der Fairness, auch um keinen falschen Eindruck zu hinterlassen, eine entsprechende Information mitzuliefern.
Frau Murat wird, laut ihren Anwälten, gegen das Urteil Berufung einlegen.
Die Presseerklärung des Verbandes (Englisch)
Das Urteil im Original (Französich)
red
Bereits im Dezember 2020 haben wir über die französische Umweltschützerin Valérie Murat und dem Pestizid-Skandal im Bordelais berichtet. Zwischenzeitlich haben sich 43 Organisationen aus ganz Europa, darunter Greenpeace, Buglife, das Corporate Europe Observatory, Générationes Futures, das Pesticide Action Network Europe und das Umweltinstitut München sowie fünf Abgeordnete des EU-Parlaments mit der französischen Anti-Pestizid-Aktivistin, die in Libourne vor Gericht steht, solidarisiert.
Murat hatte Pestizidrückstände von bis zu 15 Wirkstoffen pro Flasche in Weinen von zwanzig Weingütern im Bordelais nachgewiesen. Sie sind mit einem Label für besonders umweltfreundlichen Anbau (Haute Valeur Environnementale) ausgezeichnet. Der Branchenverband für Bordeaux-Weine (Conseil Interprofessionnel du Vin de Bordeaux) verlangt von Murat eine Löschung der Veröffentlichung sowie 100.000 € Schadenersatz.
Pestizide auch in Bordeaux-Weinen
„Die Wahrheit zu sagen ist kein Verbrechen und doch sitze ich auf der Anklagebank. Mein Verbrechen? Ich habe die Menschen über den hohen Pestizideinsatz im Anbau der Bordeaux-Weine aufgeklärt. Das wäre ein guter Anlass für die Branche gewesen, die offene Debatte über die Zukunft des Weinbaus zu suchen. Doch anstatt sich mit meiner Kritik inhaltlich zu befassen, zerrt mich der CIVB aber lieber vor Gericht. Doch ich lasse mich nicht mundtot machen und freue mich darüber, dass die Zivilgesellschaft hinter mir steht und sich mit mir gegen diesen eklatanten Angriff auf die Meinungsfreiheit wehrt.“, so Valérie Murat.
Das Umweltinstitut München schreibt dazu: Das Vorgehen des CIVB gegen Murat erfüllt alle Merkmale einer sogenannten SLAPP-Klage (Strategic Lawsuits against Public Participation). Mit solchen unverhältnismäßigen Klagen versuchen Regierungen und Unternehmen, diejenigen einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen, die im öffentlichen Interesse Missstände benennen. SLAPPs bedrohen laut der Menschenrechtskommissarin des Europarats Dunja Mijatovic die Meinungsfreiheit und nehmen auch in Europa zu.
Das Umweltinstitut ist im übrigen selbst von einer solchen Klage betroffen. In diesem Fall geht es um eine Berichterstattung über den Pestizideinsatz in den Südtiroler Apfelplantagen. Jetzt wird das Institut vom Südtiroler Landesrat für Landwirtschaft Arnold Schuler und über 1300 Obstbäuerinnen und Obstbauern wegen übler Nachrede verklagt. (Quelle: Umweltinstitut München)
hjo