Kein Interesse der Politik am Reden über Klimaschutz

Kein Interesse der Politik am Reden über Klimaschutz
Foto: Podium der DUH-Pressekonferenz Foto: pit

Kein Interesse der Politik am Reden über Klimaschutz

Die Euphorie im Dezember 2019 war groß – sie ist verflogen: Das deutsche Verfassungsgericht (BverfG ) verdonnerte damals die Politik, beim Klimaschutz nach zu schärfen. Geklagt hatten junge Menschen. Kleinlaut versprachen Politikerinnen und Politiker Besserung – allein: Es bleiben Worthülsen, Taten fehlen. Deshalb lud die Deutsche Umwelthilfe (DUH) jetzt 653 Mitglieder des Bundestags zur Diskussion mit Vertretern der Zivilgesellschaft und Wissenschaft, um die „Entkernung des Klimaschutzgesetzes“ abzuwenden, so die DUH in einer Pressemeldung.

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Traurig, aber wahr: Es kam mit Lisa Badum (Grüne) genau eine einzige Abgeordnete. Einige sandten wenigsten noch Mitarbeiter, die Unionsfraktionen glänzten allesamt mit Abwesenheit.

Die Enttäuschung über so viel Desinteresse am Klimaschutz war den Teilnehmern einer anschließend an das Gesprächsangebot anberaumten Pressekonferenz anzumerken. Linus Steinmetz von Fridays for Future (FFF) und 2019 Beschwerdeführer der Klimaklage: „Wir wissen heute nicht, mit wem wir reden können, wie wir Klimaschutz endlich richtig anpacken.“ Sascha Müller-Kraenner aus der Geschäftsführung der DUH machte seinem Ärger über soviel Ignoranz gegenüber Menschen, die sich politisch engagieren wollen, Luft: „Das geht so nicht.“

Klimaschutznovelle höhlt Beschluss des Verfassungsgerichts aus

Die Klimaschützerinnen und Klimaschützer betonten, worum es ihnen geht: Zur Erreichung des 1,5 Grad-Klimaziels „müsste das Gesetz verschärft und nicht abgeschwächt werden, wie dies die Ampelkoalition nun vorsieht. Als Wissenschaftlerin begründete dies Dr. Kathleen A. Mar vom Potsdamer Helmholtz-Forschungszentrum für Nachhaltigkeit: „Die Politik wäre gut beraten, ihr Handeln an den wissenschaftlichen Realitäten auszurichten.“ DUH-Anwalt Remo Klinger musste jedoch ernüchternd konstatieren: „Durch die Bestimmungen der geplanten Novelle des Klimaschutzgesetzes wird die Reduktion der CO2-Emissionen de facto aufgeschoben.“ Seine rechtliche Bewertung dieses Vorhabens war eindeutig: „Dadurch wird die grundrechtlich geschützte Freiheit zukünftiger Generationen immer weiter eingeschränkt werden, was klar gegen den Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verstößt.“

pit

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